Rz. 653

Mit der von der EU-Kommission am 10.1.2014 erlassenen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 17/2014[1] wurde das Standardformblatt für die Meldung einer Sondermaßnahme im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug festgelegt. Die Verordnung steht in Zusammenhang mit der Richtlinie 2013/42/EU[2], mit der ein sog. Schnellreaktionsmechanismus zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug eingeführt wurde. Um die Bearbeitung der im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus gemeldeten Sondermaßnahmen zu vereinfachen, wurde mit der Durchführungsverordnung ein Standardformblatt eingeführt, in dem die von einem meldenden Mitgliedstaat verlangten Angaben beschrieben und strukturiert werden.

[1] ABl. EU 2014 Nr. L 8, 13.
[2] ABl. EU 2013 Nr. L 201, 1; Abschn. 4.22.

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