Rz. 570

Der Rat hatte am 28.11.2006 die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem[1] – sog. MwSt-Systemrichtlinie (MwStSystRL) – verabschiedet.[2] Diese neue Richtlinie ersetzte die vorherige 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt[3] einschließlich der später dazu ergangenen Änderungsrichtlinien. Darüber hinaus wurden auch die bis dahin noch geltenden Regelungen der 1. EWG-Richtlinie[4] in die neue MwStSystRL aufgenommen.

 

Rz. 571

Die MwStSystRL war im Grunde lediglich eine Neufassung der 6. EG-Richtlinie. Der Grund hierfür liegt darin, dass die 6. EG-Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1978 vielfach und z. T. erheblich geändert worden war, ohne dass es jemals zu einer Konsolidierung des Rechtstextes kam. Der neue Text führt grundsätzlich nicht zu inhaltlichen Änderungen des geltenden Rechts. Dennoch hatten sich durch die Neufassung einige inhaltliche Änderungen ergeben, die in den Bestimmungen über die Umsetzung und das Inkrafttreten der Richtlinie[5] abschließend aufgeführt sind. Die MwStSystRL war am 1.1.2007 in Kraft getreten.

 

Rz. 572

Aus der Protokollerklärung zur MwStSystRL ergibt sich auch, dass – trotz der Aufhebung der 1. EG-Richtlinie, der 6. EG-Richtlinie und der jeweiligen Änderungsrechtsakte – die dazu ergangenen Begründungen in den Erwägungsgründen und die Protokollerklärungen weiterhin gelten.

[1] ABl. EU 2006 Nr. L 347 S. 1.
[2] Zu der ab 1.1.2010 geltenden konsolidierten Fassung vgl. EU-Dokument 2006L0112 – DE – 01012010 – 007.001.
[3] 77/388/EWG v. 17.5.1977, ABl. EG 1977 Nr. L 145 S. 1.
[4] 67/227/EWG v. 11.4.1967, ABl. EG 1967 S. 1301.

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