Rz. 467

Mit der Richtlinie 2001/115/EG[1] waren die Vorschriften über die obligatorischen Angaben in der Rechnung für den Bereich des Umsatzsteuerrechts[2] weitest gehend harmonisiert worden. Darüber hinaus wurde u. a. für die Rechnungstellung durch Dritte und die Abrechnung durch Gutschrift sowie die elektronische Rechnungstellung ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen geschaffen.

[1] ABl. EG 2002 Nr. L 15, 24.

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