Rz. 452

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 218/92[1] wurde hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zur Sicherung des Steueraufkommens der einzelnen Mitgliedstaaten ein gemeinsames System des Informationsaustauschs eingeführt, das die Richtlinie 77/799/EWG[2] ergänzte.

 

Rz. 453

Die Verordnung regelte die Verfahren für den EDV-gestützten Austausch der in den ZM enthaltenen Informationen über die innergemeinschaftlichen Geschäfte und für den sich daran anschließenden Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der Informationsaustausch zwischen den – dafür eingerichteten zentralen – Behörden der Mitgliedstaaten beruht im Wesentlichen auf den Angaben der Unternehmer über ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen/Warenbewegungen in den ZM.

 

Rz. 454

Zur Anwendung der Verordnung und Koordinierung der Auskunftsverfahren wurde eigens ein ständiger Ausschuss unter dem Vorsitz der EU-Kommission eingerichtet.[3]

 

Rz. 455

Zu der mWv 1.1.2004 bzw. ab 1.1.2012 geltenden neuen Zusammenarbeitsverordnung vgl. Abschn. 4.6.

[1] ABl. EG 1992 Nr. L 24, 1.
[2] EG-Amtshilferichtlinie, ABl. EG 1977 Nr. L 336, 15.
[3] Sog. SCAC-Ausschuss.

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