Rz. 432

Analog zu der Richtlinie über die Eingangsabgabenbefreiung für Kleinsendungen innerhalb der Gemeinschaft wurde mit der Richtlinie des Rates v. 19.12.1978 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern[1] eine Befreiung von USt und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr von Kleinsendungen mit Herkunft aus Drittländern getroffen. Die Richtlinie wurde mehrfach geändert, zuletzt durch die Richtlinie v. 20.12.1985.[2] Die Steuerbefreiung gilt für einen Gesamtwert der Waren. Für Tabakwaren, Alkoholika, Parfums, Kaffee und Tee gilt sie nur im Rahmen einer mengenmäßigen Beschränkung. Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2006/79/EG v. 5.10.2006[3] ersetzt.

[1] 78/1035/EWG, ABl. EG 1978 Nr. L 366, 34.
[2] ABl. EG 1985 Nr. L 372, 30.
[3] ABl. EU 2006 Nr. L 286/15.

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