Rz. 17

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • die Leistung besteht in einer Personenbeförderung;
  • die Personenbeförderung findet im Passagier- und Fährverkehr statt;
  • der Passagier- und Fährverkehr wird mit einem Wasserfahrzeug für die Seeschifffahrt betrieben;
  • die Personenbeförderung wird zwischen inländischen Seehäfen und der Insel Helgoland bewirkt.

Die einzelnen Rechtsbegriffe, wie "Personenbeförderungen", "Passagier- und Fährverkehr", "Seeschifffahrt" usw. sind im Gesetz nicht weiter definiert, sodass die allgemeinen, auch außersteuerlichen (insbesondere verkehrsrechtlichen) Definitionen dieser Rechtsbegriffe heranzuziehen sind.

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