Rz. 12

 

Beispiel 1: Beförderungsleistung an inländischen Unternehmer

Der im Inland ansässige Spediteur A besorgt für den ebenfalls im Inland ansässigen Unternehmer B im eigenen Namen und für Rechnung des B die inländische Beförderung eines Gegenstands von München nach Berlin. Die Beförderungsleistung bewirkt der im Inland ansässige Unternehmer C. – Da A als Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung (Beförderungsleistung) eingeschaltet wird und dabei im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung handelt, gilt die Beförderungsleistung aufgrund der Fiktion einer Leistungskette als an ihn und von ihm erbracht. Die zivilrechtlich vereinbarte Geschäftsbesorgungsleistung von A an B ist umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. C erbringt an A eine im Inland steuerpflichtige Beförderungsleistung (§ 3a Abs. 2 UStG), die er A gegenüber abzurechnen hat. A erbringt gegenüber B ebenfalls eine im Inland steuerpflichtige Beförderungsleistung (§ 3a Abs. 2 UStG), die er B gegenüber abzurechnen hat.[1]

 

Beispiel 2: Beförderungsleistung an ausländischen Unternehmer

Der im Inland ansässige Spediteur A besorgt für den in Frankreich ansässigen Unternehmer B im eigenen Namen und für Rechnung des B die Beförderung eines Gegenstands von Paris nach München. Die Beförderungsleistung bewirkt der im Inland ansässige Unternehmer C. A und C verwenden jeweils ihre deutsche, B seine französische USt-IdNr. – C erbringt im Rahmen der fingierten Leistungskette an A eine in Deutschland steuerbare Beförderungsleistung (§ 3a Abs. 2 UStG), die er A gegenüber abzurechnen hat. A hat gegenüber B eine nach § 3a Abs. 2 UStG in Frankreich steuerbare Beförderungsleistung abzurechnen. Die Verwendung der französischen USt-IdNr. durch B hat auf die Ortsbestimmung keinen Einfluss. Die zivilrechtlich vereinbarte Geschäftsbesorgung von A an B ist umsatzsteuerrechtlich irrelevant.[2]

 

Rz. 13

Weitere Beispiele: Leistungen der Sanierungs- und Entwicklungsträger nach §§ 157 und 167 BauGB[3], Beschaffen einer sog. Visabestätigung durch einen Konsularservice[4], Beschaffung von Eintrittskarten durch Theatergemeinden und Volksbühnenvereine.[5]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge