Rz. 92

Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt für den Bereich der steuerlichen Prüfung eine besondere Form der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten dar, denn sie ist keine klassische Außenprüfung wie etwa die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Rz. 95ff.), mit der bestimmte Veranlagungszeiträume vollständig und abschließend geprüft werden sollen. Allgemein stellt sich hier die Frage nach dem Verhältnis zu den anderen Prüfungsmaßnahmen und inwieweit die Maßnahmen ineinandergreifen können. Z. T. lässt sich das bereits durch die Regelungen des dritten und vierten Absatzes des § 27b UStG beantworten, einige Fragen bleiben aber offen. So bleibt dort z. B. das Verhältnis zur Steuerfahndungsprüfung und zum Strafverfahren durch den Gesetzeswortlaut ungeklärt. Da die Umsatzsteuer-Nachschau aber häufig zur Überprüfung solcher Sachverhalte dient, bei deren Bestätigung die Durchführung eines Strafverfahrens unausweichlich ist[1], bedarf gerade der Grenzbereich zwischen Besteuerungs- und Strafverfahren möglichst klarer Vorgaben für die damit konfrontierten Amtsträger. Zur weiteren Klarstellung soll hier ein Blick auf das Verhältnis der Umsatzsteuer-Nachschau zu den wichtigsten weiteren Prüfungsinstrumenten der Finanzverwaltung geworfen werden, deren konkreter Einsatz immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.

[1] Vgl. zu diesem schwierigen Spannungsverhältnis Rz. 21.

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