Rz. 30

Durch Gesetz v. 20.12.2007[1] war die Steuerermäßigung für die Beförderung von Personen mit Schiffen – letztmalig – bis zum 31.12.2011 verlängert worden. Mit Ablauf des 31.12.2011 ist die Regelung ausgelaufen. Eine Nachfolgeregelung gibt es nicht. Zur amtlichen Begründung des Auslaufens der Steuerermäßigung für die Beförderung von Personen mit Schiffen vgl. BR-Drs. 544/07.

 

Rz. 31

Ab 1.1.2012[2] sind Personenbeförderungen mit Schiffen nur noch insoweit steuerermäßigt, als es sich um genehmigten Linienverkehr mit Schiffen handelt. Die in § 28 Abs. 4 UStG enthaltene Fassung von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG wa am 31.12.2011 endgültig ausgelaufen. Bislang ist gleichwohl nicht abzusehen, wann es zu einer EU-rechtlich einheitlichen Besteuerung von Personenbeförderungen kommt.

[1] Art. 8 Nr. 9 des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) v. 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150.
[2] Wegen der dann geltenden Fassung von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG, wie sie bereits zum 1.1.1980 vorgesehen war.

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