Rz. 43

Darüber hinaus kann die Revisionszulassung auch erforderlich sein, um durch die angestrebte BFH-Entscheidung zu verhindern, dass künftig unterschiedliche Entscheidungen der FG über die betreffende Rechtsfrage ergehen – zukünftige Divergenz.[1] Unter dieser Voraussetzung kann einer fehlerhaften Einzelentscheidung eines FG grundsätzliche Bedeutung zukommen. Dementsprechend müssen in der Beschwerdebegründung zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rspr. aufgezeigt werden, z. B. weil davon auszugehen ist, dass das FG seine Rechtsauffassung anderen Entscheidungen zugrunde legen wird und dass andere FG dem nicht folgen werden.

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