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Antragsbefugt ist, wer eigene Rechte gegenüber der Finanzbehörde verfolgt. Hierbei reicht es aus, dass der Antragsteller eine ihm unmittelbar zukommende Rechtsstellung durch das Verhalten der Finanzbehörde gefährdet sieht, z. B. indem die Behörde ihm die Vollstreckung wegen Steuerforderungen ankündigt.

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