Rz. 45
Für die Rechtsmittel gegen die Entscheidung des in der ersten Instanz zuständigen Zivilgerichts gelten die allgemeinen Bestimmungen. Die Entscheidung des ordentlichen Gerichts kann deshalb durch Berufung[1] angegriffen werden, ggf. kommt eine Revision[2] in Betracht.
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