1Beitragszahlungen sind unmittelbar an den zuständigen Träger der Rentenversicherung zu leisten. 2Die Beitragszahlungen können durch
1. |
Abbuchung (Einzugsermächtigung), |
2. |
Überweisung oder Einzahlung, |
3. |
Scheck oder |
4. |
Barzahlung |
erfolgen.
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