1Beitragszahlungen sind unmittelbar an den zuständigen Träger der Rentenversicherung zu leisten. 2Die Beitragszahlungen können durch

 

1.

Abbuchung (Einzugsermächtigung),

 

2.

Überweisung oder Einzahlung,

 

3.

Scheck oder

 

4.

Barzahlung

erfolgen.

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