[Ohne Titel]

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank [1],

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[2],

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren[3],

in Erwägung nachstehender Gründe:

 

(1) In den letzten Jahren sind bei der Integration von Massenzahlungen in der Union erhebliche Fortschritte erzielt worden, insbesondere im Zusammenhang mit den Rechtsakten der Union zum Zahlungsverkehr, und hier vor allem durch die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[4], die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], die Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[6] sowie die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[7]. Mit der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates[8] wurde der Rechtsrahmen für Zahlungsdienste weiter ergänzt, indem durch die Festlegung einer bestimmten Obergrenze die Fähigkeit der Einzelhändler, ihren Kunden für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels einen Aufschlag zu berechnen, eingeschränkt wurde.

 

(2) Der überarbeitete Rechtsrahmen der Union für Zahlungsdienste wird durch die Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates[9] ergänzt. Mit jener Verordnung werden insbesondere Vorschriften über das Erheben von Interbankenentgelten für kartengebundene Zahlungsvorgänge eingeführt und es wird bezweckt, die Vollendung eines tatsächlich integrierten Marktes für kartengebundene Zahlungen weiter zu beschleunigen.

 

(3) Die Richtlinie 2007/64/EG wurde im Dezember 2007 auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags vom Dezember 2005 angenommen. Seitdem hat der Markt für Massenzahlungsverkehr bedeutende technische Innovationen erfahren, die mit einem raschen zahlenmäßigen Wachstum der elektronischen und mobilen Zahlungen und mit dem Aufkommen neuer Arten von Zahlungsdiensten am Markt einhergingen, die eine Herausforderung für den derzeit geltenden Rahmen darstellen.

 

(4) Die Prüfung des Rechtsrahmens der Union für Zahlungsdienste und insbesondere die Analyse der Auswirkungen der Richtlinie 2007/64/EG sowie die Konsultation zum Grünbuch der Kommission vom 11. Januar 2012 "Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen" haben gezeigt, dass diese Entwicklungen in regulatorischer Hinsicht erhebliche Herausforderungen zur Folge haben. Wichtige Bereiche des Zahlungsverkehrsmarkts, insbesondere die Märkte für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen, sind nach wie vor entlang der nationalen Grenzen aufgeteilt. Viele innovative Zahlungsmittel oder -dienste fallen teilweise oder ganz aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/64/EG heraus. Darüber hinaus hat sich der Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/64/EG, insbesondere die davon ausgenommenen Elemente wie bestimmte zahlungsbezogene Aktivitäten, in Anbetracht der Marktentwicklung in einigen Fällen als zu wenig eindeutig, zu allgemein oder schlicht überholt erwiesen. Das hat in bestimmten Bereichen zu Rechtsunsicherheit, potenziellen Sicherheitsrisiken in der Zahlungskette und mangelndem Verbraucherschutz geführt. Es hat sich für Zahlungsdienstleister als schwierig erwiesen, innovative, sichere und benutzerfreundliche digitale Zahlungsdienste einzuführen und den Verbrauchern wie auch den Einzelhändlern in der Union wirksame, bequeme und sichere Zahlungsmethoden anzubieten. In diesem Bereich besteht jedoch ein großes positives Potenzial, das konsequenter geprüft werden sollte.

 

(5) Die kontinuierliche Weiterentwicklung eines integrierten Binnenmarktes für sichere elektronische Zahlungen ist entscheidend für die Unterstützung des Wirtschaftswachstums der Union, und um sicherzustellen, dass Verbraucher, Händler und Unternehmen durch Wahlmöglichkeit und Transparenz bei Zahlungsdiensten in den vollen Genuss der Vorteile des Binnenmarkts kommen.

 

(6) Zur Schließung der Regulierungslücken sollten neue Vorschriften vorgesehen werden, und gleichzeitig sollte mehr Rechtsklarheit geschaffen und die unionsweit einheitliche Anwendung des rechtlichen Rahmens sichergestellt werden. Den bestehenden sowie den neuen Marktteilnehmern sollten gleichwertige Bedingungen für ihre Tätigkeit garantiert werden, indem neuen Zahlungsmitteln der Zugang zu einem größeren Markt eröffnet und ein hohes Maß an Verbraucherschutz bei der Nutzung dieser Zahlungsdienstleistungen in der Union als Ganzes gewährleistet wird. Das dürfte zu Effizienzgewinnen im Zahlungssystem insgesamt sowie zu mehr Auswahl und Transparenz bei den Zahlungsdiensten führen und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher in einen harmonisierten Markt für Zahlungen stärken.

 

(7) In den letzten Jahren haben sich die Sicherheitsrisiken für elektronis...

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