Kurzbeschreibung

Mit dem Reisekostenrechner können schnell und einfach professionelle Abrechnungen für ein- und mehrtägige Reisen im In- oder Ausland erstellt werden. Berücksichtigt werden automatisch die gesetzlich festgelegten Inlands- und Auslandspauschalen. Die Ergebnisse werden direkt nach der Eingabe ausgewiesen und können als Reisekostenabrechnung exportiert oder ausgedruckt werden.

Wichtige Hinweise

Dieser Rechner deckt neben den Standardfällen auch die Mitternachtsregelung ab und rechnet mit den gesetzlichen Reisekostenpauschalen, z.B.:

  • die zeitlich gestaffelten inländischen Verpflegungspauschalen,
  • die inländischen Kürzungspauschalen für Frühstück/Mittagessen/Abendessen,
  • die inländische Übernachtungspauschale,
  • die länderspezifischen Auslandsreisepauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten,
  • die gesetzliche Kilometerpauschale von 0,30 EUR bei Benutzung eines arbeitnehmereigenen Pkw.
Wichtig

Es ist keine individuelle Anpassung der amtlichen Pauschalen möglich. Diese lassen sich jedoch im Berechnungsformular händisch abändern.

Pro Abrechnung kann nur ein Reiseland abgerechnet werden. Möchten Sie eine Abrechnung für mehrere Länder erstellen, nutzen Sie hierzu die Reisekostenabrechnung mit Excel.

Außerdem können keine kalenderjahresübergreifenden Reisen abgerechnet werden, zum Beispiel eine Reise, die vom 30.12.2023 bis zum 4.1.2024 dauert.

Achtung

Besonderheit bei ein- und mehrtägigen Auslandsreisen

Bei einer Anreise vom Inland ins Ausland ist die Verpflegungspauschale des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr erreicht wird. Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass der Zielort im Ausland immer vor 24 Uhr als erreicht gilt. Davon abweichende Konstellationen bei Auslandsreisen können mit diesem Rechner steuerlich nicht korrekt berechnet werden, z. B. bei Erreichen des Zielortes nach 24 Uhr wegen langer Anreise.

Der Rechner berücksichtigt neben den derzeit geltenden Auslandsreisekostenpauschalen folgende gesetzlichen Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland sowie die Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung:

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag je Kalendertag (EUR)
24 Stunden 28,00 EUR
mehr als 8 Stunden 14,00 EUR
bis zu 8 Stunden - - -
An- und Abreisetag bei Übernachtung 14,00 EUR
Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
für ein Frühstück 5,60 EUR
für ein Mittag-/Abendessen je 11,20 EUR
Übernachtungskosten bei Dienstreisen Pauschbetrag je Kalendertag (EUR)
Übernachtungspauschale[1] 20,00 EUR
[1] Die Übernachtungspauschale gilt nur für steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss dagegen für den Werbungskostenabzug seine Übernachtungskosten durch Rechnungsbelege nachweisen. Das Gleiche gilt für Übernachtungen eines Selbstständigen.

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