Überblick

Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit von Anwälten/innen mit Angehörigen anderer Berufe erweitert.

Das RDG regelt die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nicht mehr abschließend. Befugnisse zur Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung können sich auch aus anderen Gesetzen ergeben. Insbesondere die umfassende Rechtsberatungs- und -vertretungsbefugnis der Rechtsanwälte leiten sich allein aus den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ab. Entsprechendes gilt für die Rechtsdienstleistungsbefugnisse der Patentanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aufgrund der entsprechenden Berufsgesetze.

Das grundsätzliche Verbot von Rechtsberatung mit Erlaubnisvorbehalt ist verfassungsgemäß (BVerfG, Beschluss v. 5.5.1987, 1 BvL 5/84; BVerfG, Beschluss v. 25.2.1976, 1 BvR 8/74). Der Anwaltsberuf ist der einzige umfassende Rechtsberatungsberuf.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RDG) ist zum 1.7.2008 in Kraft getreten (BGBl 2007 I S. 2840 ff.). Am 12.4.2008 ist das 8. Steuerberateränderungsgesetz in Kraft getreten (BGBl 2008 I S. 666 ff.), das ebenfalls Auswirkungen auf die Tätigkeitsfelder der Steuerberater hat. Zuletzt wurde das StBerG geändert durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl 2020 I S. 3096). Das RDG wurde zuletzt geändert durch Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020 (BGBl 2020 I S. 3320). Weitere Gesetzesänderungen im RDG stehen in 2021 an aufgrund von Themen wie Legal Tech bzw. Anbieterportalen wie flightright.de oder geblitzt.de.

Weitere wichtige Entscheidungen:

BVerwG, Urteil v. 20.1.2016, 10 C 17/14, BFH/NV 2016 S. 880: Auftreten von Steuerberatern in Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten;

LG Hamburg, Urteil v. 18.3.2015, 315 O 82/15: Unzulässige Rechtsdienstleistung durch pensionierte Richter;

BSG, Urteil v. 5.3.2014, B 12 R 7/12 R, BFH/NV 2014 S. 1712: Zurückweisung eines Steuerberaters als Bevollmächtigten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB; Berufsrechtliches Handbuch der BStK: 5.2.1 Allgemeine Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten.

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