Zusammenfassung

 
Überblick

Qualität ist in Deutschland häufig die wichtigste Kundenforderung. Deshalb zählt Qualitätsmanagement zu den wichtigsten Aufgaben der Unternehmensführung. Damit steht sie auch im Fokus der Compliance-Organisation. Denn ein guter Ruf oder ein wichtiger Kunde sind schnell verloren.

Dieses Dokument beschreibt die wichtigsten Grundlagen zum Thema Qualitätsmanagement (QM) aus Compliance-Sicht. Für Führungskräfte und Mitarbeiter gibt es je eine Checkliste. Diese Checklisten sind unternehmensspezifisch anzupassen, abzuarbeiten und, soweit erforderlich, an die Führungskräfte und Mitarbeiter weiterzuleiten.

Gesetzliche Bestimmungen sind mit dem Hinweis auf das Produktsicherheitsgesetz und REACH nur beispielhaft erwähnt. Gerade auf dem Gebiet von Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Unweltschutzstandards bestehen eine Vielzahl gesetzlicher oder administrativer Vorgaben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

1 Worum geht es?

Jedes Unternehmen ist für die Qualität seiner Produkte und /oder Dienstleistungen verantwortlich. Wie das im Einzelnen aussieht, unterliegt weitgehend der freien unternehmerischen Entscheidung. Nur wenn Gesetze bestimmte Eigenschaften erfordern, sind diese verbindlich einzuhalten und können nicht eigenmächtig unterschritten werden. Üblicherweise werden dazu Qualitätsziele formuliert. Qualitätsziele können abgeleitet sein aus: Gesetzen und Normen, Kundenforderungen, Unternehmensforderungen. Letztere orientieren sich häufig daran, Gewährleistungskosten im geplanten Rahmen zu halten.

Die Qualitätsbetrachtung sollte als Gesamtansatz verstanden werden. Dazu gehört insbesondere auch die Optimierung und kontinuierliche Verbesserung interner Abläufe (Prozesse).

2 Warum ist das wichtig?

Ein gutes Image am Markt muss hart erarbeitet werden. Dazu gehören Aspekte wie Qualität, Innovation, aber auch Termintreue. Ein gutes Image kann auch schnell verloren gehen, insbesondere, wenn die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen nicht den Erwartungen der Kunden entspricht. Langfristig erfolgreiche Unternehmen überlassen Qualität daher nicht dem Zufall, sondern nutzen sie als Mittel, um die übergeordneten geschäftlichen Ziele zu erreichen: Qualitätsmanagement wird so zur überlebenswichtigen Kernkompetenz.

3 Was Sie wissen sollten

3.1 Aspekte des QM

2 Themenbereiche sind zu betrachten:

  1. Sicherung der Qualität eines Produktes (wenn Hersteller) bzw. der Qualität einer Dienstleistung (wenn z. B. Dienstleister, Händler, Handwerker etc.) sowie Mischung aus beiden.
  2. Sicherung der Qualität von internen Abläufen

Produkte

Bei Produkten sind einerseits die von Gesetzen und Normen (‚state of the art’) geforderten Eigenschaften sicher zu stellen, andererseits die von der Organisation geforderten Eigenschaften, die die Stellung am Markt garantieren sollen.

Während der Spezifikation von Produkten ist es wichtig, alle Normen und Gesetze, die das Produkt zu erfüllen bzw. zu beachten hat, aufzulisten. QM kann hier nur den Prozess begleiten, hat üblicherweise aber nicht das Know-how diese Aufgabe selbst durchzuführen.

Gesetze

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG):

Das ProdSG gilt ab dem Zeitpunkt, "wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden".[1] Eine Markteinführung ist nur dann erlaubt, "wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet".[2]

Sehr oft geben Kennzeichnungen (CE-Kennzeichen, GS-Kennzeichen etc.) einen Hinweis auf die Einhaltung des entsprechenden Gesetzes.

Die unten aufgeführten Verordnungen und Richtlinien sind in jedem Einzelfall (auch auf Vollständigkeit) zu prüfen.

Im GPSG ist eine Reihe von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden. Die meisten Richtlinien wurden aufgrund von Ermächtigungen nach § 3 GPSG durch die oben genannten Verordnungen umgesetzt. Dies betrifft z. B. folgende Richtlinien:

  • Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG = 1. GPSGV
  • Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG = 2. GPSGV
  • Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG = 6. GPSGV
  • Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG = 7. GPSGV
  • Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG = 8. GPSGV
  • Maschinenrichtlinie ...

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