Es ist festzulegen, ob der Einkommensteuergrund- bzw. -splittingtarif zur Anwendung kommt. Anschließend ist festzulegen, ob Kirchensteuerpflicht besteht. Da die Höhe der Kirchensteuersätze sowie die Existenz eines Kappungskirchensteuersatzes länderabhängig ist, ist hier eine individuelle Eingabe vorgesehen. Existiert keine Kappungskirchensteuer, so ist der Wert "0" zu erfassen.

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