Sachverhalt

Ein Arbeitgeber hat mit einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und Zahlung einer Abfindung in Höhe von 10.000 EUR brutto, zahlbar bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart.

Während des Laufs der Kündigungsfrist verstirbt der Arbeitnehmer.

Geht der Abfindungsanspruch auf die Erben über?

Ergebnis

Der Aufhebungsvertrag ist auszulegen. Es ist zu fragen, ob der Anspruch bereits vor dem Tod entstanden ist, ohne dass er fällig war. Dabei spielt es eine Rolle, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Parteien diesen Fall mitregeln wollten oder ihn in einer bestimmten Richtung gelöst hätten, wenn ihnen die Problematik bewusst gewesen wäre. Ergeben sich keine Anhaltspunkte, wird die Abfindungssumme nicht vererbt.

 
Praxis-Tipp

Soll bei einer Abfindungsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einem Sozialplan die Vererbbarkeit des Anspruchs schon bei Todeseintritt vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erreicht werden, kann folgender Satz aufgenommen werden:

"Die Abfindung ist fällig zum Ende des Arbeitsverhältnisses, ist aber bereits jetzt schon entstanden und vererbbar."

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