1 Belegschaftsrabatt
Sachverhalt
Ein Möbelhändler überlässt seiner Mitarbeiterin eine Schrankwand zum Preis von 3.000 EUR. Der angegebene offizielle Verkaufspreis der Schrankwand beträgt laut Preisauszeichnung 4.500 EUR.
Wie hoch ist der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteil aus dem Rabatt?
Ergebnis
Belegschaftsrabatte und Vorteile aus der unentgeltlichen Überlassung von Waren oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Jedoch kann der Arbeitgeber hiervon den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR pro Jahr abziehen. Der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR gilt jedoch nur für Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber den Kunden seines Unternehmens entgeltlich zur Verfügung stellt und nicht überwiegend seinen Arbeitnehmern anbietet.
Die an Angestellte überlassenen Waren und Dienstleistungen müssen vor Anwendung des Rabattfreibetrags mit 96 % des "Abgabepreises an Letztverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr" bewertet werden.
Abgabepreis ist der Wert, mit dem die Ware an Endverbraucher abgegeben wird. Zuzahlungen des Arbeitnehmers reduzieren den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen geldwerten Vorteil. Auf den verbleibenden Betrag wird der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR berücksichtigt. Der Rabattfreibetrag ist ein Jahresbetrag und darf nicht für jede einzelne Warenlieferung oder jede einzelne Dienstleistung abgezogen werden.
Geldwerter Vorteil | |
Preis für Endverbraucher | 4.500 EUR |
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) | - 180 EUR |
Zwischensumme | 4.320 EUR |
Zuzahlung des Arbeitnehmers | - 3.000 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 1.320 EUR |
Abzgl. Rabattfreibetrag | - 1.080 EUR |
Geldwerter Vorteil | 240 EUR |
Es verbleibt ein Betrag von 240 EUR. Dieser führt bei der Arbeitnehmerin zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn (sonstiger Bezug) und zu sozialversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt. Durch diesen verbilligten Einkauf ist der Rabattfreibetrag der Arbeitnehmerin für dieses Kalenderjahr ausgeschöpft.
2 Produkte des Arbeitgebers
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer erwirbt im Juli von seinem Arbeitgeber, einem Küchenhersteller, eine Küche zum Preis von 10.000 EUR. Im Einzelhandel wird diese Küche für 18.000 EUR an Endverbraucher verkauft.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer?
Ergebnis
Geldwerter Vorteil | |
Preis für Endverbraucher | 18.000 EUR |
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) | - 720 EUR |
Zwischensumme | 17.280 EUR |
Zuzahlung des Arbeitnehmers | - 10.000 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 7.280 EUR |
Abzgl. Rabattfreibetrag | - 1.080 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil | 6.200 EUR |
Dieser Betrag ist als einmalig gewährter geldwerter Vorteil (sonstiger Bezug) für den Juli neben dem laufenden Gehalt zu versteuern. Gleichzeitig ist der Vorteil als Einmalzahlung sozialversicherungspflichtig.
Hinweis
Der Rabattfreibetrag von jährlich 1.080 EUR kann grundsätzlich nur auf Personalrabatte für Waren oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens angewendet werden. Voraussetzung ist, dass der Preisnachlass vom eigenen Arbeitgeber eingeräumt wird (nicht von einem Dritten) und das Unternehmen mit diesen Waren Handel treibt oder Dienstleistungen erbringt und diese nicht überwiegend seinen Arbeitnehmern anbietet.
3 Eigene Waren oder Dienstleistungen
Sachverhalt
Ein Transportunternehmen nutzt zur Betankung seines Fuhrparks eine betriebseigene Tankstelle. Arbeitnehmer des Unternehmens können hier auch ihre privaten Pkw verbilligt betanken.
Kann der Rabattfreibetrag zur Anwendung kommen?
Ergebnis
Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG darf nicht berücksichtigt werden. Der gesamte geldwerte Vorteil führt zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichem Arbeitslohn. Der Treibstoff wird nicht überwiegend an fremde Dritte, sondern nur an Arbeitnehmer abgegeben. Für die Anwendung des Rabattfreibetrags muss es sich um Waren handeln, die vom Arbeitgeber hergestellt oder vertrieben werden. Die dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlassenen Waren oder Dienstleistungen dürfen vom Arbeitgeber nicht nur für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt bzw. angeschafft werden. Entscheidend ist, dass die Waren oder Dienstleistungen überwiegend fremden Dritten entgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
4 Arbeitgeber erbringt gewichtigen Beitrag zur Herstellung
Sachverhalt
Eine Druckerei druckt eine Tageszeitung für einen Verlag. Alle Verlagsmitarbeiter können die Tageszeitung verbilligt abonnieren. Statt des üblichen Abonnementpreises von 600 EUR im Jahr erhalten die Mitarbeiter das Abo für 120 EUR.
Kommt der Rabattfreibetrag von bis zu 1.080 EUR hier zur Anwendung?
Ergebnis
Der Rabattfreibetrag gilt auch für Produkte, die ein Arbeitgeber im Auftrag und nach den Plänen und Vorgaben von einem Dritten produzieren lässt. Der Arbeitgeber übernimmt zwar den Druck der Zeitung, den Inhalt liefert jedoch die Redaktion.
Berechnung geldwerter Vorteil für die Verlagsmitarbeiter | |
Preis Endverbraucher | 600 EUR |
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) | - 24 EUR |
Zwischensumme | 576 EUR |
Abzgl. Abo-Preis Arbeitnehmer | - 120 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 456 EUR |
Abzgl. Rabattfreibetrag (höchstens bis zu 1.080 ... |
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