Sachverhalt

Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 480 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 660 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 480 EUR.

Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis?

Ergebnis

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind bei der Beurteilung der Beschäftigung zu berücksichtigen.

 
Arbeitsentgelt jährlich (480 EUR x 12 Monate + 660 EUR + 480 EUR) 6.900 EUR
Durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt (6.900 EUR : 12 Monate) 575 EUR

Durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes wird die Geringfügigkeitsgrenze von 6.456 EUR pro Jahr überschritten. 1/12 dieses Betrags beläuft sich auf 575 EUR und überschreitet die monatliche Geringfügigkeitsgrenze i. H. v. 538 EUR. Es entsteht Sozialversicherungspflicht ab Beginn der Beschäftigung. Die Beiträge sind an die Krankenkasse abzuführen. Arbeitgeber müssen bei Beginn einer Beschäftigung und später laufend jährlich vorausschauend den sozialversicherungsrechtlichen Status einer Beschäftigung beurteilen. Hierbei sind auch mögliche Einmalzahlungen zu berücksichtigen.

Lohnsteuerrechtliche Beurteilung

Da keine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist auch die Pauschalierung i. H. v. 2 % nicht mehr möglich. Die Besteuerung hat nach den ELStAM zu erfolgen. Werden keine Lohnunterlagen vorgelegt, ist die Besteuerung nach Lohnsteuerklasse VI vorzunehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge