Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer ist hauptberuflich Angestellter. In seiner Freizeit trainiert er die Jugendmannschaft eines Sportvereins. Dafür erhält er ein monatliches Entgelt von 200 EUR.

Ergebnis

Die 200 EUR bleiben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Eine Arbeitgeberbelastung besteht nur bei der Unfallumlage. Die lohnsteuerfreien Einnahmen gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung und sind somit beitragsfrei.

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