Kommentar

1. Die Zusage einer Pension an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn der Zeitraum zwischen der Zusage und dem Eintritt in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt ( verdeckte Gewinnausschüttungen ) .

2. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, daß noch eine angemessene aktive Dienstzeit des Gesellschafter-Geschäftsführers zu erwarten sein muß, innerhalb derer er sich seinen Pensionsanspruch erdienen kann. Die Tätigkeit vor der Pensionszusage muß infolge des Nachzahlungsverbots unberücksichtigt bleiben.

3. Wird der zehnjährige Erdienenszeitraum eingehalten, kann in der Versorgungszusage zugleich auch eine Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung vorgesehen sein.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 21.12.1994, I R 98/93

Anmerkung:

Es ist bereits bisher feststehende Rechtsprechung gewesen, daß einem Geschäftsführer keine steuerlich anzuerkennende Pensionszusage mehr gegeben werden kann, wenn er das 60. Lebensjahr überschritten hat, weil er die Altersversorgung dann nicht mehr erdienen kann. Der BFH hat nunmehr in dem vorstehenden Urteil erstmals einen zehnjährigen Erdienenszeitraum künftiger aktiver Tätigkeit als Voraussetzung dafür verlangt, daß eine Versorgungszusage zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer anerkannt werden kann. Daraus muß aber nicht stets folgen, daß einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nach einem Alter von 55 Jahren keine Pensionszusage mehr erteilt werden könnte. Vielmehr will der BFH auch eine Pensionszusage anerkennen, die kurz vor Vollendung des 60. Lebensjahres versprochen wird, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer aber noch zur Arbeitsleistung bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres ernstlich verpflichtet ist.

Hinweis:

Die Verwaltung hat hierzu eine Übergangsregelung erlassen (BMF, Schreiben v. 1.8.1996, BStBl 1996 I S. 1121). Die starre Grenzziehung nach dem 10- Jahreszeitraum wird nur bei Pensionszusagen angewandt, die nach Veröffentlichung des Urteils (8.7.1995) vereinbart worden sind .

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge