BMF, 30.03.1999, IV C 6 - S 2932 - 16/99

Bezug: BMF-Schreiben vom 5.3.1999, IV C 6 - S 2932 - 6/99

Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 sind Leistungen, für die der Teilbetrag des EK 45 als verwendet gilt, gesondert zu bescheinigen. Das Muster für die Steuerbescheinigung der ausschüttenden Körperschaft (§ 44 KStG, § 45 a EStG) wurde in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder neu gefaßt. Das anliegende Muster der Steuerbescheinigung tritt an die Stelle des mit BMF-Schreiben vom 7.4.1995 (BStBl 1995 I S. 271) bekanntgemachten Musters.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Anlage:

 
 
 
(Bezeichnung der ausschüttenden Körperschaft)

Steuerbescheinigung der ausschüttenden Körperschaft ( § 44 KStG, § 45 a EStG)

An
(Name und Anschrift des Anteilseigners/Gläubigers der Kapitalerträge)
 
wurden laut Beschluß vom   am   für  
        (Zahlungstag)   (Zeitraum)
folgende   gezahlt:
  (Art der Kapitalerträge)  
Leistungen, die zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigen ………………………     DM
darin enthaltene Leistungen, für die der Teilbetrag EK 45 als verwendet gilt (§ 54 Abs. 11 Satz 1 KStG) ……………………… ………………………     DM
Anrechenbare Körperschaftsteuer ……………………… ………………………     DM
Leistungen aus Teilbetrag EK 01 (§ 30 Abs. 2 Nr. KStG) ……………………… ………………………     DM
Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 EStG ……………………… ………………………     DM
Anrechenbare Kapitalertragsteuer ……………………… ………………………     DM
Anrechenbarer Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer ……………………… ………………………     DM
Leistungen aus dem Teilbetrag EK 04 (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG) ……………………… ………………………     DM
Zu vergütender Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrag (§ 52 KStG, § 36 e EStG) ………………………     DM
 
Finanzamt, an das die Kapitalertragsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag abgeführt worden sind:  
Steuernummer…………………………………………………………………………..  
 
Ich versichere, daß ich die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
     
(Ort, Datum)  

(Unterschrift)

Eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vetreters der Körperschaft.

VE 8

März 99 (3)

 

Normenkette

KStG § 44

 

Fundstellen

BStBl I, 1999, 442

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