Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.

Vorbemerkung

Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil v. 4.12.2019, 7 K 222/16

Verfahren beim BFH: IV R 15/20

Achtung

Das Verfahren ist erledigt, vgl. BFH, Urteil v. 27.7.2023, IV R 15/20 (veröffentlicht am 21.9.2023).

Einspruch

Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

Straße, Nr. ggf. Postfach

Postleitzahl, Ort
 
  Ort, Datum
   
Steuernummer:  

Mehrere Bescheide möglich

Nachholung einer Teilwertabschreibung
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Mein Einspruch richtet sich gegen die Annahme, dass die Nachholung der unterlassenen Teilwertabschreibung nur zum Halbeinkünfteverfahren/alternativ Teileinkünfteverfahren berücksichtigt wird und dementsprechend ein entsprechendes Halbabzugsverbot/Teilabzugsverbot angewendet werden muss.

Tatsächlich wird vorliegend nur eine unterlassene Teilwertabschreibung nachgeholt, welche eigentlich vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens/Teileinkünfteverfahrens hätte angesetzt werden müssen. Nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs kann diese Teilwertabschreibung jedoch nur in der Bilanz des ersten noch änderbaren Veranlagungszeitraums nachgeholt werden. Auch wenn es sich dabei um einen Veranlagungszeitraum handelt, in dem bereits das Halbeinkünfteverfahren/Teileinkünfteverfahren gilt, ist die nachzuholende Teilwertabschreibung vollständig absetzbar.

Vgl. Niedersächsisches FG, Urteil v. 4.12.2019, 7 K 222/16.

Aktuell prüft der BFH (Az.: IV R 15/20), in welchem Maße die Teilwertabschreibung abgezogen werden darf.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

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