I.
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020;
Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2021
BMF vom 9.9.2020 (BStBl I S. 926)[1]
II.
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020
BMF vom 9.9.2019 (BStBl I S. 919)
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