Die Lohnsteuer-Richtlinien 2002 i. d. F. vom 11.10.2001 (BStBl I Sondernummer 1/2001), geändert durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 vom 8.10.2003 (BStBl I S. 455) – Lohnsteuer-Richtlinien 2004 – und die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 vom 21.10.2004 (BStBl I S. 965) – Lohnsteuer-Richtlinien 2005 –, sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis 31.12.2007 ergeben, letztmals anzuwenden für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1.1.2008 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer vor dem 1.1.2008 zufließen.

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