Rn. 10

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Der nach der Bundestagwahl 2005 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sah vor, dass die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge integriert werden soll. Dieser politische Auftrag wurde durch das G zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (EigenheimrentenG – EigRentG, BGBl I 2008, 1509) umgesetzt. Neben der Vereinfachung der Kapitalentnahme und der Erweiterung der Förderformen enthält das EigRentG eine ganz erhebliche Ausweitung des zulageberechtigten Personenkreises.

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