Rn. 11

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Zulageberechtigt sind auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Alterssicherung für Landwirte erhalten, wenn sie vor dem Leistungsbezug zu dem förderberechtigten Personenkreis gehört haben. Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus einer privaten Versicherung oder der Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung reichen nicht aus, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 10a EStG zu erfüllen.

Ebenso zulageberechtigt sind Personen, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten, wenn sie vor dem Leistungsbezug zu dem förderberechtigten Personenkreis gehört haben.

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