Rn. 5

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Mit Datum vom 21.08.1949 erging ein wichtiges Gesetz, das zwar in erster Linie ein Handelsgesetz ist, dessen steuerliche Auswirkungen aber namentlich in bezug auf die künftige Gewinnermittlung der buchführenden Steuerpflichtigen erheblich sind, das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBG) – in Baden vom 21.08.1949, in Württ-Hohenz vom 21.08.1949, in Rhld-Pfalz vom 06.09.1949 –. Dieses Gesetz enthält die maßgeblichen Grundsätze über die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz eines jeden Unternehmers auf den 21.06.1948 in DM, die sodann Ausgangspunkt für die künftigen Gewinnermittlungen der DM-Zeit wurde. Damit wurde die Höhe der Einkommen insbes der im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden in Zukunft maßgeblich bestimmt. Das DMBG greift unmittelbar auch in die estlichen Bewertungsvorschriften ein und setzt sie für die DM-Eröffnungsbilanz außer Kraft (Neubewertung).

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