Rn. 172

Stand: EL 72 – ET: 11/2006

Hier sind zu nennen das SteueränderungsG 2007, dessen Entwurf am 10.05.2006 vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesrat am 07.07.2006 verabschiedet wurde. Die Regelungen treten am 01.01.2007 in Kraft, im Wesentlichen folgende Punkte betreffend:

- § 3 Nr 46 EStG: Aufhebung der Steuerfreiheit für Bergmannsprämien über § 2 des Bergmannsprämiengesetzes (Halbierung 2,50 EUR ab 2007 und Abschaffung ab 2008).
- § 4 Abs 5 Nr 6b EStG: Abschaffung des Abzugs für Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer, die nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden.
- § 4 Abs 5 Nr 6, § 4 Abs 5a, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 u 5, § 9 Abs 2 EStG: Kürzung der Entfernungspauschale durch Ausschluss des Abzugs der ersten 20 Entfernungskilometer (Werktorprinzip): im Einzelnen s DStR 2006, 1301; DB 2006, 1514ff.
- § 32a Abs 1, § 32c EStG: Anhebung des Steuersatzes für Spitzenverdiener um 3 %, wobei für Gewinneinkünfte ein Entlastungsbetrag eingeführt wird, der bis zum In-Kraft-Treten der Unternehmenssteuerreform am 01.01.2008 gewährt wird.
- § 20 Abs 4 S 1 – 3 EStG: Absenkung des Sparerfreibetrages von EUR 1 370/EUR 2 740 auf EUR 750/EUR 1 500.
- § 32 Abs 4 EStG: Gewährung des Kindergelds/Kinderfreibetrags nur mehr bis zum 25. Lebensjahr (bisher 27. Lebensjahr).
- § 49 Abs 1 Nr 2f, § 49 Abs 1 Nr 4 e EStG: Erweiterung der beschr StPfl bei verbrauchender Überlassung von Rechten sowie um die Einkünfte des Bordpersonals bei internationalen Flügen.

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