Rn. 141

Stand: EL 50 – ET: 02/2002

Kern des G ist neben einem Ersatz des Wortes "Einnahmen" durch das Wort "Beträge" in § 2 Abs 5a EStG die Änderung von § 51a Abs 2 EStG, dem nach S 1 folgende S eingefügt wurden:

"Zur Ermittlung der Einkommensteuer im Sinne des Satzes 1 ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr 40 steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c Abs 2 nicht abziehbaren Beträge zu mindern. § 35 ist bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer nach Satz 1 nicht anzuwenden."

Nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerfreie Dividendenerträge und entsprechend nur zur Hälfte abziehbare BA (insb Finanzierungskosten u.ä.) sind somit zur Berechnung der KiSt zu korrigieren.

Zur Kritik an diesem G Hinweis auf KÖSDI 2001, 12 897.

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