Rn. 676

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Das StÄndG 2007 v 19.07.2006 (BGBl I 2006, 1652) bewirkte nach dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen keine inhaltliche, sondern nur eine systematische Änderung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung. Neu war lediglich, dass die Aufwendungen für Familienheimfahrten – analog zu den Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (seit VZ 2014 erste Tätigkeitsstätte) – nur noch "wie WK" abzuziehen sind. In der Sache ergab sich hierdurch keine Änderung. Die Aufhebung des bisherigen § 9 Abs 2 S 2 EStG aF – Abzug die Entfernungspauschale übersteigender tatsächlicher Fahrtkosten bei Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln – wirkte sich allerdings auch auf die Familienheimfahrten aus.

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