Rn. 15

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Erhöhte AfA nach § 7i EStG kommen nur in Betracht, wenn der StPfl durch eine Bescheinigung der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Landesbehörde nachweist (§ 7i Abs 2 S 1 EStG):

 

Rn. 15a

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Diese Bescheinigung ist somit eine materiellrechtliche Voraussetzung, um die erhöhte AfA nach § 7i EStG erhalten zu können (BFH IX R 13/04, BFH/NV 2006, 284). Dies entspricht der Rechtslage bei § 7h EStG (s § 7h Rn 9a (Handzik)).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge