Rn. 10

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Der Gesetzgeber will den Mietwohnungsneubau hier durch eine indirekte Subvention fördern, nämlich durch das steuerliche Instrument der Sonderabschreibung.

Es wäre auch möglich gewesen, § 7b EStG als erhöhte Absetzung auszugestalten (wie etwa die §§ 7h, 7i EStG). Zum Unterschied s § 7a Rn 9 (Handzik). Das maßgebliche Unterscheidungskriterium ist dabei, dass bei Sonderabschreibungen die lineare Absetzung daneben (= gleichzeitig) möglich ist, während erhöhte Absetzungen die lineare ersetzen. Dass der Gesetzgeber sich hier für das Förderinstrument "Sonderabschreibung" entschieden hat (war im Koalitionsvertrag so vorgesehen, s BT-Drucks 19/4949, 9), liegt in seinem weiten Ermessensspielraum und ist verfassungsrechtlich daher nicht zu beanstanden.

 

Rn. 11

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Im Übrigen weist der Gesetzgeber daraufhin (BR-Drucks 470/18, 8), dass diese neue Sonderabschreibung nur als Ergänzung zu den bereits bestehenden Förderprogrammen zum sozialen Wohnungsbau und für energieeffiziente Neubauten hinzutritt. Der Gesetzgeber verwendet also eine Mischung verschiedener Fördermittel, müsste das aber mE nicht.

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