Rn. 175

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Das AfA-Volumen kann sich erhöhen durch nachträgliche AK/HK (zB für den Umbau, den Ausbau oder die Erweiterung eines WG oder einer Kaufpreisnachzahlung) – abzugrenzen gegenüber den Erhaltungsaufwendungen. Die unterschiedliche Einordnung von Aufwendungen hat folgende Konsequenzen:

 
Qualifikation der Maßnahme Rechtsfolge
Erhaltungsaufwand

Sofort abzugsfähig als BA/WK im Jahr

  • der Entstehung (für Bilanzierer) bzw
  • Verausgabung der Aufwendungen (für §-4-Abs-3-EStG-Rechner und Überschussrechner)
Nachträgliche AK/HK

Vom Jahr ihrer Entstehung an (vom Jahresbeginn an, so vereinfachend R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012) zu berücksichtigen.

Zu weiteren Einzelheiten s Rn 176.

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