Rn. 5

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Die Begriffe stammen aus der Buchhaltersprache (zu den Begriffen s a Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 9):

  • Ansatz: Zunächst ist ein Geldbetrag aufzuzeichnen, dh "anzusetzen".
  • Absetzung/Abschreibung: Dieser "Ansatz" wird durch einen anderen Geldbetrag vermindert, dh vom ursprünglichen Geldbetrag wird etwas "abgesetzt"/"abgeschrieben". Dabei wird entweder der Minderungsbetrag oder auch der Vorgang der Minderung als "Absetzung"/"Abschreibung" bezeichnet, zT auch das Ergebnis der Minderung (§ 7 Abs 4 S 1 EStG: "bis zur vollen Absetzung"). Diese Minderung kann erfolgen:

    • durch unmittelbare Kürzung des Ausgangswerts (direkte Abschreibung)
    • durch Bildung eines Gegenpostens (indirekte Abschreibung).

    Wegen § 253 Abs 1 S 1 HGB ist die direkte Abschreibung in der HB vorzunehmen, und wegen des Maßgeblichkeitsprinzips (§ 5 Abs 1 S 1 EStG) dann auch in der StB. Zum Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG s Rn 8a, 8b.

  • Ausgangswert: gemeint sind damit idR die AK/HK oder die an deren Stelle tretenden Werte (zB Teilwerte).
  • Rest-(buch-)wert: gemeint ist der nach den bisherigen Absetzungen verbleibende Wert.
  • Absetzungssatz: gemeint ist der Prozentsatz, mit dem Absetzungen vom Ausgangswert vorzunehmen sind, zB 20 % der AK pa bei linearer Abschreibung auf eine fünfjährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
  • Absetzungsbetrag: gemeint ist der insgesamt oder in einer bestimmten Periode vorgenommene Betrag der Absetzung (in EUR).
  • Bemessungsgrundlage: Sie ist der Betrag, der als Basis für die Vornahme der Absetzungen dient. Bei AK eines abnutzbaren WG (des AV) von EUR 5 000 (USt-Probleme bleiben außer Betracht) ist dieser Betrag die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen.
  • Absetzungsvolumen: Dies ist der noch zur Verfügung stehende, bisher durch Absetzungen noch nicht verbrauchte Geldbetrag.
 

Rn. 6

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

 

Beispiel:

Das Unternehmen X erwirbt Anfang Januar 01 eine Maschine mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren und schreibt diese linear ab, AK EUR 10 000 (USt-Probleme bleiben außen vor). Für die Terminologie bedeutet dies:

  • Bemessungsgrundlage für die Absetzungen sind die AK iHv EUR 10 000.
  • Der Absetzungssatz beträgt hier 25 % pa.
  • Der Absetzungsbetrag macht EUR 2 500 pa aus.
  • Zum 31.12.01 steht noch ein Restbuchwert von EUR 10 000 ./. EUR 2 500 = EUR 7 500 in den Büchern.
  • Somit besteht für die Jahre 02–04 noch ein Absetzungsvolumen von EUR 7 500.

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