Rn. 24
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
§ 6e EStG enthält eine spezielle Regelung zur Qualifikation von Fondsetablierungskosten als (fiktive) AK von WG, die gemeinschaftlich mit anderen Anlegern gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk angeschafft werden. Damit ergänzt diese als spezielle Norm die allgemeine Norm über die Definition von AK (§ 6 Abs 1 EStG, § 255 HGB).
Rn. 25
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Da die Aufwendungen nunmehr erfolgsneutral als AK der jeweiligen angeschafften WG behandelt werden, können diese Aufwendungen einen Verlust iSd § 15b EStG nicht erhöhen.
Rn. 26–30
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
vorläufig frei
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