Rn. 119

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Laut § 6a Abs 3 S 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung

Zitat

"höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung angesetzt werden".

Der anschließend in S 2 Nr 1 und Nr 2 definierte Teilwert ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Teilwertbegriffes des § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG. Mit dem speziellen Teilwert soll die von ArbN bis zum jeweiligen Bilanzstichtag erdiente Altersversorgung sachgerecht bewertet werden (vgl BT-Drucks 7/1281, 39).

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