Rn. 1124

Stand: EL 163 – ET: 02/2023

Bei PersGes wird mitunter ein betrieblich benutztes Kfz an die Gesellschaft vermietet. Dann entstehen im Sonder-BV der vermietenden Gesellschaften Sonder-BE und bei der Gesellschaft BA in gleicher Höhe.

So sind die StPfl im Urteil des BFH v 18.09.2012, VIII R 28/10, BStBl II 2013, 120 vorgegangen: Die laufenden Kosten für den Unterhalt des Kfz trug der Gesellschafter. Es ging um folgende Beträge: Miete EUR 29 450 pa, Unterhaltskosten EUR 3 379 bzw EUR 4 709 pa. Die Gesellschaft wollte die Deckelung (s Rn 1122) auf die letztgenannten Beträge im Billigkeitsweg erstreiten. Der Nutzungswert nach der 1 %-Regel (s Rn 1110) betrug im Streitfall EUR 12 490,28. Nach Auffassung des BFH ist dieser Wert dem Mietaufwand der Gesellschaft von EUR 29 450 gegenüberzustellen. Eine Deckelung auf die von der Gesellschaft gewünschten Unterhaltskosten von EUR 3 379 pa bzw EUR 4 709 pa hat der BFH abgelehnt.

 

Rn. 1125

Stand: EL 163 – ET: 02/2023

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge