Rn. 81
Stand: EL 149 – ET: 02/2021
Eine Abkehr vom Grundsatz der Einzelbewertung kann auch darin gesehen werden, dass die Ertragslage des Unternehmens insgesamt oder eines Teilbereiches in die Bewertung des einzelnen WG einfließt.
Beispiele:
- Der BFH BStBl 1990, 639 hat die Teilwertabschreibung einer Kreditforderung deswegen abgelehnt, weil er die Forderung mit der zugehörigen Refinanzierung als Bewertungseinheit betrachtet und dabei eine unveränderte Zinsspanne festgestellt hat.
- Bewusste Verlustprodukte oder -waren (BFH BStBl II 1999, 681), die bei positiver Ertragslage des Unternehmens ein gedachter Erwerber zu AK/HK vergüten würde; Teilwertabschreibung abgelehnt, s Rn 431.
Rn. 82–84
Stand: EL 149 – ET: 02/2021
vorläufig frei
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