Rn. 81

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Eine Abkehr vom Grundsatz der Einzelbewertung kann auch darin gesehen werden, dass die Ertragslage des Unternehmens insgesamt oder eines Teilbereiches in die Bewertung des einzelnen WG einfließt.

 

Beispiele:

  • Der BFH BStBl 1990, 639 hat die Teilwertabschreibung einer Kreditforderung deswegen abgelehnt, weil er die Forderung mit der zugehörigen Refinanzierung als Bewertungseinheit betrachtet und dabei eine unveränderte Zinsspanne festgestellt hat.
  • Bewusste Verlustprodukte oder -waren (BFH BStBl II 1999, 681), die bei positiver Ertragslage des Unternehmens ein gedachter Erwerber zu AK/HK vergüten würde; Teilwertabschreibung abgelehnt, s Rn 431.
 

Rn. 82–84

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

vorläufig frei

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