Rn. 80

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Die Frage nach der Bewertungseinheit stellt sich aus einer anderen Perspektive auch in Fällen, bei denen die Bewertungsgrundlage – zB AK oder HK – der konkreten Bewertungseinheit zuzuordnen sind. Wird ein Unternehmen oder ein Teilbetrieb insgesamt zu einem Kaufpreis X erworben, ist eine eindeutige Zuordnung der entsprechenden AK auf die erworbenen WG nicht möglich (s Rn 185ff). Vergleichbares gilt für das betriebswirtschaftliche Phänomen der Kuppelproduktion, bei der die insgesamt angefallenen HK nach irgendwelchen mehr oder weniger sinnvollen Verteilungsschlüsseln den einzelnen WG zugeordnet werden müssen (s Rn 41).

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