Rn. 41

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Schon bei der Erfassung des Mengengerüstes stellt sich die Frage nach der Genauigkeit der letztlich in den konkreten Bilanzansatz einfließenden Werte. Die Anzahl der Lastwagen eines Speditions- oder Fuhrunternehmens lässt sich in praxi noch einigermaßen genau ermitteln, bei den Schrauben einer Maschinenfabrik ist dies sicher nicht mehr der Fall. Wenn man die betreffende "Menge" im zweiten Bewertungsschritt mit der zugehörigen Währung "kombiniert", beginnen allerdings erst die eigentlichen Probleme und damit die der Bilanzierung allg und speziell der Bewertung immanenten Ungenauigkeiten und die damit zusammenhängenden Schätzungserfordernisse. Das beginnt schon bei den sog "historischen" Werten, also bei den AK oder HK. Man glaubt, diese seien ja "archiviert", könnten also jederzeit aus Bestandslisten abgerufen werden. Die Wirklichkeit sieht hier schon etwas anders aus. Als Bsp sei die Frage der Bewertung von Kuppelprodukten angeführt, die zwingend nur unter irgendeiner Hypothese, also dem persönlichen Ermessen des Bilanzierenden, ermittelt werden können. Ein anderes Bsp für die Ungenauigkeit vergangenheitsbezogener Bilanzwerte ist die Ermittlung von AK bei einem einheitlichen Erwerb verschiedener WG zu einem festen Preis (s Rn 195ff). Musterfall ist der Erwerb eines ganzen Unternehmens oder eines Betriebsteiles. Inwieweit der Kaufpreis von zB 1 Mio EUR nun auf das Grundstück oder auf die Vorräte oder auf die Beteiligung entfällt, das ist auch nur einigermaßen exakt nicht definierbar.

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