Rn. 33

Stand: EL 142 – ET: 04/2020

Neben den Pflichtbestandteilen gem § 5b Abs 1 EStG kann der StPfl weitere, in der Taxonomie enthaltene Berichtsbestandteile freiwillig elektronisch übermitteln. Hierzu zählen insb die Berichtsbestandteile "Anhang" (zur verpflichtenden Übermittlung des Anlagenspiegels s Rn 32a), "Lagebericht" und "Eigenkapitalspiegel" (s BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11). Zudem besteht die Möglichkeit, Kontensalden zu allen oder nur zu ausgewählten Positionen im Berichtsbestandteil "Detailinformationen zu Positionen" zu übermitteln, um Nachfragen seitens der FinVerw zu vermeiden (s FAQ zur E-Bilanz, Stand: Oktober 2019, 13; auch s Rn 35). Im Falle des Wechsels von der EÜR (§ 4 Abs 3 EStG) zum BV-Vergleich (Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG) können die Gewinnkorrekturen (s R 4.6 Abs 1 EStR 2012) im Berichtsbestandteil "Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" erfasst werden.

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