Rn. 35

Stand: EL 142 – ET: 04/2020

Für Positionen, die als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" gekennzeichnet sind, gelten die Ausführungen zum Mussfeld entsprechend (s Rn 34). Zusätzlich ist seitens der FinVerw die Übermittlung eines Auszugs aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format erwünscht (s BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 Rz 17). Begründet wird dies seitens der FinVerw damit, dass bereits vor Einführung der E-Bilanz die Mehrheit der StPfl der FinBeh freiwillig Kontennachweise zur Verfügung stellte (s Schumann/Arnold, DStZ 2011, 235). Durch jene wurde eine weitere verpflichtende Untergliederung des ohnehin sehr detaillierten Mindestumfangs vermieden.

Die Übermittlung des Auszugs aus der Summen-/Saldenliste ist grds optional, sodass aus dessen Nichtlieferung keine rechtlichen Sanktionen resultieren. Die Möglichkeit zur Übermittlung der Kontensalden ist nicht nur auf die so gekennzeichneten Positionen beschränkt, sondern grds zu jeder Position möglich (s BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 Rz 18). Für deren Übermittlung wird das in der folgenden Tabelle dargestellte Datenschema, welches im Berichtsbestandteil "Detailinformationen zu Positionen" angesiedelt ist, verwendet.

 

Datenschema zur Übermittlung von Kontensalden

Rechenregel Bezeichnung der Position Positionseigenschaft
  Kontensalden zu einer Position  
  Name der Position  
  Kontonummer  
  Kontobeschreibung  
  Kontosaldo  

Position "Kontensalden zu einer Position"

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