Rn. 301

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

Die PersGes kann "urplötzlich" bei einem Gesellschafterwechsel in den Anwendungsbereich von § 4h Abs 2 S 2 EStG gelangen.

 

Beispiel:

Bei formwechselnder Umwandlung der X-KG in eine GmbH kann es auf Ebene der PersGes zur schädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung kommen.

 

Rn. 302–303

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

vorläufig frei

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