Rn. 301
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
Die PersGes kann "urplötzlich" bei einem Gesellschafterwechsel in den Anwendungsbereich von § 4h Abs 2 S 2 EStG gelangen.
Beispiel:
Bei formwechselnder Umwandlung der X-KG in eine GmbH kann es auf Ebene der PersGes zur schädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung kommen.
Rn. 302–303
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
vorläufig frei
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