§ 44c EStG "Erstattung von Kapitalertragsteuer an bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen" wurde durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2654 mit Wirkung v 01.01.2004 aufgehoben.

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