Rn. 33

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Die Vorschrift erfasst grundsätzlich alle KapErtr iSd § 43 Abs 1 EStG; so auch Lindberg in Blümich, § 44b EStG Rz 21; uneingeschränkt auch Levedag in Schmidt, § 44b EStG Rz 3. Für Zuflüsse nach dem 31.12.2009 werden KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG allein dem § 44b Abs 6 EStG zugewiesen, wenn das inländische Kreditinstitut Verwahrstelle der Wertpapiere ist und es als Schuldner oder für Rechnung des Schuldners der KapErtr gezahlt hatte.

 

Rn. 34

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Die weite Formulierung ("Ist KapSt einbehalten und abgeführt worden, obwohl") gebietet eine entsprechende Anwendung auch auf KapErtr nach anderen Gesetzen. Erfasst werden also auch KapErtr, die nach dem InvStG – s Rn 45 – oder dem § 7 UmwStG zu Unrecht dem KapSt-Abzug unterworfen wurden.

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