Rn. 49a
Stand: EL 161 – ET: 11/2022
Die Pauschalierung nach § 40 Abs 2 EStG führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 3 SvEV). Dies dürfte in der Praxis ein wichtiger Grund sein, weshalb sich ArbG für die Übernahme der Pauschalsteuer entscheiden, da sie sich in diesem Fall den ArbG-Anteil zur Sozialversicherung sparen.
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