Rn. 2060

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

§ 4 Abs 5 S 1 Nr 12 EStG wurde durch das JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) eingefügt. Danach ist ein BA-Abzug nicht in den Fällen des § 162 Abs 4 AO zulässig. In diesen Fällen geht es um einen bestimmten Zuschlag, der zu erheben ist, wenn der StPfl bei Auslandssachverhalten nicht nach § 90 Abs 3 AO seiner Aufzeichnungspflicht nachkommt, die Dokumentation unverwertbar ist oder der StPfl diese bei der FinBeh verspätet einreicht. Da die Zuschläge nach § 162 Abs 4 AO Sanktionscharakter haben, sollen sie den Gewinn nicht mindern (BT-Drucks 16/2712, 41).

Die Vorschrift ist nach § 52 Abs 1 EStG erstmals für den VZ 2007 anzuwenden (BT-Drucks 16/2712, 41).

 

Rn. 2061

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Weil Zuschläge auch bei den Überschusseinkünften festgesetzt werden können, findet die Vorschrift über § 9 Abs 5 S 1 EStG nF auch bei diesen Anwendung.

 

Rn. 2062

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge